Rüdiger Schmidt-Weustenfeld

Seit 2000 bei Hofmann & Partner,
jetzt Hofmann Schmidt Frey & Partner
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht
E-Mail: r.schmidt-weustenfeld@hsp-rechtsanwaelte.de

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Verkehrsrecht
  • Verkehrsstraf- und Bußgeldrecht
  • Versicherungsrecht
  • Mietrecht
  • Allgemeines Zivilrecht
  • Strafrecht

Beruflicher Werdegang

Seit 2000 zugelassener Rechtsanwalt in Schwelm
Seit 2006 Fachanwalt für Verkehrsrecht
Seit 2014 Vertragsanwalt des ADAC

adac-vertragsanwalt

Tätigkeitsfelder

Im Verkehrsrecht vertreten wir Ihre Interessen im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen, wenn es gilt, gegenüber dem Unfallgegner und/oder dessen Versicherer Schadensersatzansprüche aus einem solchen Unfall durchzusetzen, sei es ein Anspruch wegen Sachschäden, Anspruch auf Leihwagen/Nutzungsausfall oder auf Schmerzensgeld. Droht Ihnen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren mit den Konsequenzen eines Bußgeldes und möglicherweise eines Eintrag von Punkten in Flensburg sowie eines Fahrverbots sind wir ebenfalls Ihr Ansprechpartner. Geschwindigkeitsverstöße, Abstandsunterschreitungen, Rotlichtverstöße, Fahren unter Alkoholeinfluß oder Drogen: vielfältige Ordnungswidrigkeiten als Autofahrer/in sind möglich. Auch Strafverfahren, in denen eine Geldstrafe oder Haftstrafe und zusätzlich ein Fahrverbot oder ein Entzug der Fahrerlaubnis anhängig sind, zählen zu den fachanwaltlichen Einsatzgebieten im Verkehrsrecht. Ob bei Nötigung oder Körperverletzung im Straßenverkehr, Unfallflucht und anderen Verkehrsdelikten: wir leisten kompetente Beratung und Betreuung. Zudem werden wir für Sie tätig, wenn es um Ihren Führerschein und dessen Wiedererlangung geht, auch im Hinblick auf die Vorbereitung zur MPU. Ziehen Sie uns in allen verkehrsrechtlichen Belangen frühzeitig zu Rate!
Im Verkehrsrecht vertreten wir Ihre Interessen im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen, wenn es gilt, gegenüber dem Unfallgegner und/oder dessen Versicherer Schadensersatzansprüche aus einem solchen Unfall durchzusetzen, sei es ein Anspruch wegen Sachschäden, Anspruch auf Leihwagen/Nutzungsausfall oder auf Schmerzensgeld. Droht Ihnen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren mit den Konsequenzen eines Bußgeldes und möglicherweise eines Eintrag von Punkten in Flensburg sowie eines Fahrverbots sind wir ebenfalls Ihr Ansprechpartner. Geschwindigkeitsverstöße, Abstandsunterschreitungen, Rotlichtverstöße, Fahren unter Alkoholeinfluß oder Drogen: vielfältige Ordnungswidrigkeiten als Autofahrer/in sind möglich. Auch Strafverfahren, in denen eine Geldstrafe oder Haftstrafe und zusätzlich ein Fahrverbot oder ein Entzug der Fahrerlaubnis anhängig sind, zählen zu den fachanwaltlichen Einsatzgebieten im Verkehrsrecht. Ob bei Nötigung oder Körperverletzung im Straßenverkehr, Unfallflucht und anderen Verkehrsdelikten: wir leisten kompetente Beratung und Betreuung. Zudem werden wir für Sie tätig, wenn es um Ihren Führerschein und dessen Wiedererlangung geht, auch im Hinblick auf die Vorbereitung zur MPU. Ziehen Sie uns in allen verkehrsrechtlichen Belangen frühzeitig zu Rate!
Im Mietrecht vertreten wir Ihre Interessen als Vermieter oder Mieter, wenn es um Ihre Rechte aus dem Mietvertrag geht, z.B. Geltendmachung rückständiger Miete, Kündigung des Mietverhältnisses, Mieterhöhung, Mängel der Mietsache, Nebenkostenabrechnung, Abmahnung, Mietminderung, Räumung der Wohnung und Geltendmachung/Abwehr von Schadensersatzansprüchen. Im Wohnungseigentumsrecht sind wir Ihr Ansprechpartner, soweit Sie als Eigentümer einer Wohnung betroffen sind im Zusammenhang mit Entscheidungen/Beschlüssen der Eigentümerversammlung gemäß Wohnungseigentumsgesetz (WEG), z.B. betreffend Investitionen, Hausgeld etc. Ihr zuständiger Anwalt: Rüdiger Schmidt-Weustenfeld
Dienstvertrag, Kaufvertrag, Werkvertrag, Darlehen, Miete/Leasing, Maklertätigkeit, Bürgschaft oder Forderung. So vielfältig die Gebiete des Zivilrechtes sind, so individuell muss doch die Beurteilung und Herangehensweise sein. Wir beraten Sie gerne.

Sie sind Beschuldigte oder Beschuldigter im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens, hierbei als Zeugin bzw. Zeuge geladen oder selbst im Rahmen von strafrechtlich relevanten Handlungen geschädigt worden? Unsere in diesem Gebiet tätigen Rechtsanwälte haben eine langjährige Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Beschuldigten, Zeugen und Geschädigten. Mit unserer Expertise und dem nötigen Einfühlungsvermögen begleiten wir Sie und stehen stets mit offenem Ohr und dem Willen, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen, zur Verfügung.