Thomas Esch

Thomas Esch

Seit 2020 bei Hofmann Schmidt Frey & Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Familienrecht
E-Mail: t.esch@hsp-rechtsanwaelte.de

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Arbeitsrecht
  • Familienrecht
  • Erbrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Handelsrecht
  • Strafrecht
  • Verkehrsrecht
  • Werkvertragsrecht

Beruflicher Werdegang

  • 1982 – 1988 Studium der Rechtswissenschaften an Ruhruniversität Bochum
  • 1989 – 1991 Rechtsreferendariat am Landgericht Hagen
  • 1991 Eintritt in die Kanzlei Heuser & Esch
  • 2001 Eintritt in die Kanzlei Blesinger, Wischermann & Partner
  • 2020 Eintritt in die Kanzlei Hofmann Schmidt Frey & Partner

Fremdsprachen

Englisch

Tätigkeitsfelder

Die Fachanwälte für Arbeitsrecht unserer Kanzlei verfügen über langjährige Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern, Managern, Betriebsräten und Arbeitgebern in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Wir begleiten Arbeitgeber bei Umstrukturierungen und allen sonstigen Fragen des Arbeitsrechts. Zu unseren Leistungen in diesem Bereich zählen ebenso die Verhandlungsführung mit und für Betriebsräte. Wir wickeln Arbeitsgerichtsprozesse ab und beraten u. a. bei der Arbeitsvertragsgestaltung.
Trennung und Scheidung sind einschneidende Geschehnisse, die die Familie verändern. Wir helfen und beraten bei Fragen des Kindes- und Ehegattenunterhalts und regeln das Umgangs- und Sorgerecht für Ihre Kinder. Die Errechnung des Zugewinnausgleichs sowie des Versorgungsausgleichs zählen ebenso zu unseren Leistungen wie die Auseinandersetzung der Vermögensverhältnisse und Finanzen. Im Scheidungsverfahren erhalten Sie gerichtliche Vertretung. Außergerichtlich übernehmen wir den Abschluss von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Schließen Sie über unser Notariat Eheverträge ab: so lassen sich bereits im Vorfeld familienrechtliche Regelungen treffen und insbesondere u.a. für Unternehmer Gestaltungswege finden.
Erben und Vererben bedarf anwaltlicher und/ oder notarieller Unterstützung. Ob Erbauseinandersetzung, Ausschlagung des Erbes oder Regelung von Pflichtteilsansprüchen – das Erbrecht weist zahlreiche Facetten auf. Ebenso sind die Formulierung des letzten Willens durch Testament oder Erbvertrag sowie auch die Beachtung von erbschaftssteuerlichen Aspekten mit gesetzlichen Formerfordernissen und Fristen verbunden. Wir prüfen und gestalten dies.

Die Gründung, Umwandlung oder Auflösung einer Gesellschaft, Verkauf oder Übertragung von Gesellschaftsanteilen gehören dem Fachbereich Gesellschaftsrecht an. Ob GmbH, AG, KG, oHG, UG (haftungsbeschränkt) PartG oder GbR und Verein, unsere Notare und Rechtsanwälte beraten und vertreten Sie umfassend bei allen Fragen rund um das Gesellschaftsrecht.

Wir beraten Kaufmann/Kauffrau und Handelsgesellschaften in allen handelsrechtlichen Angelegenheiten. Dazu zählen der Handelskauf, das Handelsvertreterrecht, insbesondere auch die Handelsbräuche. Oftmals sind es Fragen der Haftung, die im Firmenalltag und besonders im Falle einer Firmenfortführung zum Tragen kommen.

Sie sind Beschuldigte oder Beschuldigter im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens, hierbei als Zeugin bzw. Zeuge geladen oder selbst im Rahmen von strafrechtlich relevanten Handlungen geschädigt worden? Unsere in diesem Gebiet tätigen Rechtsanwälte haben eine langjährige Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Beschuldigten, Zeugen und Geschädigten. Mit unserer Expertise und dem nötigen Einfühlungsvermögen begleiten wir Sie und stehen stets mit offenem Ohr und dem Willen, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen, zur Verfügung.

Im Verkehrsrecht vertreten wir Ihre Interessen im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen, wenn es gilt, gegenüber dem Unfallgegner und/oder dessen Versicherer Schadensersatzansprüche aus einem solchen Unfall durchzusetzen, sei es ein Anspruch wegen Sachschäden, Anspruch auf Leihwagen/Nutzungsausfall oder auf Schmerzensgeld. Droht Ihnen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren mit den Konsequenzen eines Bußgeldes und möglicherweise eines Eintrag von Punkten in Flensburg sowie eines Fahrverbots sind wir ebenfalls Ihr Ansprechpartner. Geschwindigkeitsverstöße, Abstandsunterschreitungen, Rotlichtverstöße, Fahren unter Alkoholeinfluß oder Drogen: vielfältige Ordnungswidrigkeiten als Autofahrer/in sind möglich. Auch Strafverfahren, in denen eine Geldstrafe oder Haftstrafe und zusätzlich ein Fahrverbot oder ein Entzug der Fahrerlaubnis anhängig sind, zählen zu den fachanwaltlichen Einsatzgebieten im Verkehrsrecht. Ob bei Nötigung oder Körperverletzung im Straßenverkehr, Unfallflucht und anderen Verkehrsdelikten: wir leisten kompetente Beratung und Betreuung. Zudem werden wir für Sie tätig, wenn es um Ihren Führerschein und dessen Wiedererlangung geht, auch im Hinblick auf die Vorbereitung zur MPU. Ziehen Sie uns in allen verkehrsrechtlichen Belangen frühzeitig zu Rate!