Seit 2020 bei Hofmann Schmidt Frey & Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Familienrecht
E-Mail: t.esch@hsp-rechtsanwaelte.de
Tätigkeitsschwerpunkte
- Arbeitsrecht
- Familienrecht
- Erbrecht
- Gesellschaftsrecht
- Handelsrecht
- Strafrecht
- Verkehrsrecht
- Werkvertragsrecht
Beruflicher Werdegang
- 1982 – 1988 Studium der Rechtswissenschaften an Ruhruniversität Bochum
- 1989 – 1991 Rechtsreferendariat am Landgericht Hagen
- 1991 Eintritt in die Kanzlei Heuser & Esch
- 2001 Eintritt in die Kanzlei Blesinger, Wischermann & Partner
- 2020 Eintritt in die Kanzlei Hofmann Schmidt Frey & Partner
Fremdsprachen
Englisch
Tätigkeitsfelder
Die Gründung, Umwandlung oder Auflösung einer Gesellschaft, Verkauf oder Übertragung von Gesellschaftsanteilen gehören dem Fachbereich Gesellschaftsrecht an. Ob GmbH, AG, KG, oHG, UG (haftungsbeschränkt) PartG oder GbR und Verein, unsere Notare und Rechtsanwälte beraten und vertreten Sie umfassend bei allen Fragen rund um das Gesellschaftsrecht.
Wir beraten Kaufmann/Kauffrau und Handelsgesellschaften in allen handelsrechtlichen Angelegenheiten. Dazu zählen der Handelskauf, das Handelsvertreterrecht, insbesondere auch die Handelsbräuche. Oftmals sind es Fragen der Haftung, die im Firmenalltag und besonders im Falle einer Firmenfortführung zum Tragen kommen.
Sie sind Beschuldigte oder Beschuldigter im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens, hierbei als Zeugin bzw. Zeuge geladen oder selbst im Rahmen von strafrechtlich relevanten Handlungen geschädigt worden? Unsere in diesem Gebiet tätigen Rechtsanwälte haben eine langjährige Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Beschuldigten, Zeugen und Geschädigten. Mit unserer Expertise und dem nötigen Einfühlungsvermögen begleiten wir Sie und stehen stets mit offenem Ohr und dem Willen, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen, zur Verfügung.